Die Ambulante Soziotherapie ist eine durch gesetzliche Krankenkassen geförderte Leistung. Sie soll es schwer psychisch erkrankten Menschen ermöglichen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Mit Ambulanter Soziotherapie soll eine weitestgehend eigenständige Lebensführung möglich bleiben, auch mit einer psychischen Erkrankung. Vor allem nach Krisensituationen oder nach einer längeren Krankenhausbehandlung können mit der Unterstützung durch die Ambulante Soziotherapie Brücken für einen guten Umgang mit der psychischen Erkrankung gebaut werden.
Die soziotherapeutische Begleitung erfolgt ausschließlich durch hochqualifizierte Fachkräfte: Unsere Soziotherapeut*innen sind in der Regel Sozialarbeiter*innen und verfügen über langjährige Berufserfahrungen im Arbeitsfeld Psychiatrie sowie spezifische Fachweiterbildungen, die auf die umfassende ambulante Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet sind.
Ambulante Soziotherapie unterstützt als Lotse zwischen den vielfältigen Versorgungsangeboten, um ein individuell passendes Netzwerk an Hilfeleistungen zu entwickeln, zu verändern und zu koordinieren. Ambulante Soziotherapie kann auf diese Weise einer erneuten Erkrankung entgegenwirken oder für Krisen stärken. Ambulante Soziotherapie fördert die gesunden Ressourcen in Person und Umwelt. Sie wirkt durch die Verbesserung der Inanspruchnahme möglicher Hilfemaßnahmen und den Ausbau der persönlichen Fähigkeiten der Patient*innen vor allem:
Ambulante Soziotherapie kann nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen von Fachärzt*innen für Psychiatrie, Neurologie und Nervenheilkunde an Patient*innen verordnet werden, die an einer Psychose oder an einer Depression in Verbindung mit psychotischen Symptomen erkrankt sind. Die Verordnung von Probestunden ist auch durch einen Hausarzt möglich.
Die konkreten Behandlungsziele werden gemeinsam mit den Patient*innen erarbeitet und im Zuge der Verordnung mit den behandelnden Ärzt*innen abgestimmt. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Leistungsangebot der Krankenkassen. In der Regel können in einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren 120 Stunden genutzt werden. Die Anzahl der Sitzungen pro Woche richtet sich nach dem Bedarf der Patient*innen.
Für eine weiterführende Beratung wenden sie sich bitte an unser Soziotherapeut*innenteam.