Beim ambulant betreuten Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII handelt es sich um ein Angebot für volljährige Personen, deren besondere Lebensverhältnisse auf eine Weise mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Betroffenen diese nicht aus eigener Kraft und ohne fachliche Hilfen überwinden können. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (JVA) oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Übergeordnetes Ziel ist eine Normalisierung der Lebensverhältnisse, die Befähigung der Leistungsberechtigten zur selbständigen Bewältigung ihres Alltags sowie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Dafür werden in einem Hilfeplan individuell vereinbarte, personenzentrierte Ziele und Hilfestellungen erarbeitet. Diese werden kontinuierlich entsprechend der aktuellen Lebenssituation fortgeschrieben. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine verlässliche und respektvolle Arbeitsbeziehung.
Die Betreuung erfolgt ausschließlich durch erfahrene Fachkräfte (i. d. R. Sozialarbeiter*innen). Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über unterschiedliche Zusatzqualifikationen und bilden sich regelmäßig weiter. Die Fähigkeit des Einzelnen zur Mitwirkung ist Grundvoraussetzung für den Erfolg dieses Angebotes. Eine gute Kooperation mit gesetzlichen Betreuer*innen, Angehörigen, Kostenträgern sowie weiteren ambulanten und stationären Diensten im Sozialraum ist uns besonders wichtig.
Wir unterstützen bei:
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 – 69 SGB XII
Der gesetzliche Anspruch auf diese Leistungen ist in den §§ 67 – 69 SGB XII begründet. Beim örtlichen Sozialhilfeträger, z. B. dem Sozialamt der Stadt Leipzig, muss ein Antrag auf Kostenübernahme für diese Hilfe gestellt werden. Es findet keine Prüfung von Einkommen und Vermögen statt und es bedarf auch keiner medizinischen Gutachten. Die Dauer der ambulanten Begleitung richtet sich nach den individuellen Unterstützungsbedarfen der Antragsteller*innen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Link Stadt Leipzig